Erst verkaufen, dann starten.
Das Ziel steht, der Termin rückt näher, und der Erlös aus der Immobilie finanziert den Start. Damit wird aus dem Verkauf eine Terminsache. Zu spät gestartet heißt verkaufen unter Druck, und das kostet in aller Regel Geld.
Worum es meistens geht.
Der Zeitplan hat dabei mehr Posten als der Verkauf selbst: Unterlagen beschaffen, vermarkten, beurkunden und die Eintragung im Grundbuch abwarten, bevor der Kaufpreis fließt.
Mit genug Vorlauf lässt sich das vermeiden. Dann bestimmen Sie den Preis und nicht der Kalender.
Was zuerst zu klären ist.
Wann Sie starten sollten
Je nach Objekt sind mehrere Monate sinnvoll, von der Vorbereitung über die Vermarktung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Preis gegen Tempo
Beides zugleich geht selten. Wir legen vorher fest, was Vorrang hat, und richten die Vermarktung danach aus.
Wann der Erlös da ist
Der Kaufpreis fließt erst, wenn die Voraussetzungen im Kaufvertrag erfüllt sind. Zwischen Beurkundung und Zahlung liegen meist einige Wochen.
Der Kalender verhandelt mit.
Wer Druck hat, verkauft schlechter. Käufer merken schnell, wenn ein Termin im Nacken sitzt, und richten ihr Angebot danach aus. Deshalb ist der Startzeitpunkt die wichtigste Entscheidung in dieser Lage.
Mit Vorlauf können wir die Preisspanne oben ansetzen und bei Bedarf nachsteuern. Ohne Vorlauf bleibt nur der Preis, der sofort trägt.
So gehe ich vor.
Vier Schritte. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo wir stehen und was als Nächstes ansteht.
Zeitplan rückwärts
Wir rechnen vom Abreisetermin zurück und legen den Vermarktungsstart fest.
Markteinschätzung
Preisspanne mit Begründung, dazu eine ehrliche Einschätzung, was in Ihrem Zeitfenster erreichbar ist.
Vermarktung
Start am festgelegten Tag, auf allen Kanälen gleichzeitig, für maximale Aufmerksamkeit in den ersten Tagen.
Abwicklung
Beurkundung, Kaufpreiszahlung, Übergabe. Auch dann, wenn Sie schon weg sind.
Diese Einschätzung ist eine unverbindliche Markteinschätzung und kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB. Ein solches Gutachten bleibt öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorbehalten. Die Einschätzung beruht auf den von Ihnen gemachten Angaben, die nicht durch eine Besichtigung geprüft wurden.
Wer außer mir an den Tisch gehört.
Meine Aufgabe sind Markteinschätzung und Verkauf. Für Recht und Steuern gibt es Fachleute, und bei denen sind Sie besser aufgehoben. Nennen kann ich Ihnen welche aus der Region.
Notariat
Kaufvertrag, Fälligkeit des Kaufpreises und Beurkundung.
Steuerberatung
Spekulationsfrist und steuerliche Folgen des Wegzugs.
Häufige Fragen dazu.
Wie früh sollte ich mit dem Verkauf anfangen?
Planen Sie mehrere Monate ein, von der Beschaffung der Unterlagen über die Vermarktung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Wie lange es in Ihrem Fall dauert, schätze ich nach dem Ortstermin ein.
Was, wenn die Immobilie bis zur Abreise unverkauft ist?
Dann läuft der Verkauf weiter, und ich übernehme alles vor Ort. Der Ablauf dafür steht auf der Seite zum Verkauf aus dem Ausland.
Wann habe ich das Geld?
Der Kaufpreis wird fällig, wenn die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen, etwa die Eintragung der Auflassungsvormerkung. Zwischen Beurkundung und Zahlungseingang liegen meist einige Wochen, den genauen Ablauf erklärt Ihnen das Notariat.
Mehr zum Ablauf steht auf der Seite zur Markteinschätzung, weitere Lebenslagen im Ratgeber.
Rufen Sie mich an. Wir klären das direkt.
Ein Gespräch bringt Sie meistens weiter als jedes Formular. Fragen Sie alles, was Sie beschäftigt, ganz unverbindlich.
Samstags nach Absprache, auch kurzfristig.
Schreiben Sie mir über WhatsApp, auch spät am Abend. E-Mails lese ich täglich.