Zwei Werkzeuge, Ihre Entscheidung
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Die Einschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie dient als Grundlage für Ihre Verkaufsentscheidung. Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB bleibt öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorbehalten.
Drei Dinge bestimmen den Preis eines Hauses. Die Lage mit dem Grundstück, ablesbar am Bodenrichtwert. Das Gebäude selbst, also Größe, Baujahr, Zustand und Energiebedarf. Und der Markt, also das, was für ähnliche Häuser in der Gegend gerade gezahlt wird.
Aus diesen drei Teilen entsteht meine Markteinschätzung: eine Preisspanne mit Begründung, die Sie nachvollziehen und mit Ihrer Familie besprechen können. Sie ist kostenfrei, Sie bekommen sie innerhalb von 24 Stunden. Wie sie zustande kommt, steht auf der Seite zur Markteinschätzung.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des Bodens je Quadratmeter in einer Zone, das Gebäude kommt dazu. Die Werte sind öffentlich und kostenlos abrufbar.
Zuschnitt, Hanglage oder eine Baulast können den Wert Ihres Grundstücks vom Richtwert abheben. Diese Punkte fließen in die Markteinschätzung ein.
Die Preise in Immobilienportalen sind Angebotspreise, also das, was Verkäufer verlangen. Was tatsächlich gezahlt wurde, sammelt der Gutachterausschuss aus den notariellen Kaufverträgen und veröffentlicht es im Grundstücksmarktbericht. Auf jeder Ortsseite stehen die Preise des Ortes mit Quelle und Stand, die zuständigen Ämter und der Ablauf vor Ort.
Ein erster Anhaltspunkt ist der Bodenrichtwert für Ihr Grundstück, dazu kommen Größe, Baujahr und Zustand des Hauses. Eine belastbare Preisspanne mit Begründung bekommen Sie über den Fragebogen oben, kostenfrei innerhalb von 24 Stunden.
Der durchschnittliche Wert des Bodens je Quadratmeter in einer abgegrenzten Zone, ermittelt vom Gutachterausschuss aus tatsächlichen Kaufpreisen. Er gilt für den Boden allein, das Gebäude kommt hinzu.
In Niedersachsen im Portal BORIS Niedersachsen unter immobilienmarkt.niedersachsen.de, in Nordrhein-Westfalen unter boris.nrw.de. Beide sind kostenlos. Der aktuelle Stichtag in Niedersachsen ist der 1. Januar 2026.
Sie ist kostenfrei und unverbindlich. Sie bekommen eine Preisspanne mit Begründung, die Ihnen gehört, gleich wofür Sie sich danach entscheiden.
Die Markteinschätzung ist die Grundlage für Ihre Verkaufsentscheidung. Ein Verkehrswertgutachten nach Paragraf 194 BauGB, etwa für Gericht oder Finanzamt, erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Bei Bedarf nenne ich Ihnen welche aus der Region.
Verbindliche Zahlen veröffentlicht der Gutachterausschuss im Grundstücksmarktbericht, für den Landkreis Schaumburg und Hameln der Ausschuss Hameln-Hannover. Die aktuellen Angebotspreise mit Quelle und Stand stehen auf den Ortsseiten.
Zurück zum Fragebogen oder direkt anrufen: +49 1520 610 11 11
Geschrieben und geprüft von Thorsten Schilawa, Immobilienmakler (IHK). Stand: .